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Kassenpatienten:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien:

Erstgespräche (5 probatorische Sitzungen)

Langzeitpsychotherapie
Einzelsitzungen 50 bis max. 100 Stunden (1-2 Stunden pro Woche)

Kurztherapie
Einzelsitzungen bis zu 25 Stunden (1 Stunde pro Woche)

Private Krankenversicherungen und Beihilfe:

Private Krankenkassen bzw. die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen für eine Psychotherapie.

Selbstzahler:

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wenn Sie beispielsweise nicht möchten, dass die Krankenkasse oder Ihre Versicherung von der Behandlung erfahren, oder sie die Kostenübernahme verweigern.
Die Kosten richten sich dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Psychotherapeutische Behandlungskosten können Sie üblicherweise als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

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